Kosten
Elternbeitragstabelle
Buchungszeit pro Tag | Elternbeitrag + Spielgeld pro Monat | Mit Elternbeitrags-zuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG*) = tatsächliche Kosten |
3 – 4 Std. | 85 € + 6 € Spielgeld | 0 € |
4 – 5 Std. | 105 € + 6 € Spielgeld | 11 € |
5 – 6 Std. | 125 € + 6 € Spielgeld | 31 € |
6 – 7 Std. | 145 € + 6 € Spielgeld | 51 € |
7 – 8 Std. | 165 € + 6 € Spielgeld | 71 € |
8 – 9 Std. | 185 € + 6 € Spielgeld | 91 € |
9 – 10 Std. | 205 € + 6 € Spielgeld | 111 € |
Geschwisterermäßigung 40%
Getränke (2€) und Brotzeitgeld (8€) zusammen: 10 € pro Monat.
Das tägliche Mittagessen beträgt 77,-- € pro Monat.
Isst ein Kind nur an einem Tag pro Woche mit | = 15,40 € pro Monat |
an zwei Tagen pro Woche mit | = 30,80 € pro Monat |
an drei Tagen pro Woche mit | = 46,20 € pro Monat |
an vier Tagen pro Woche mit | = 61,60 € pro Monat |
Die Beiträge werden monatlich abgebucht und sind für 12 Monate zu entrichten! Zusätzlich fallen jährlich zu Beginn des Kita-Jahres 10€ für das Portfolio an.
Wir gewähren Ihnen zwei kostenlose Termine für Umbuchungen im Jahr, diese sind im September und Februar.
Für jede andere Umbuchung müssen wir Ihnen 10€ Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
Eine Änderung der vereinbarten Buchungszeit ist in beiderseitigem Einvernehmen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten der Kindertageseinrichtung möglich und muss bis zum 15. des Vormonates beantragt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
*) Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)